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Abstimmungsparolen September 2024

JA zur BVG-Reform und zum Bildungsgesetz, Stimmfreigabe bei der Biodiversitätsinitiative.

Die Mitte Kloten unterstützt einstimmig die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) mit einem JA an der Urne. Wenn mehr Personen mehr Lohnanteile fürs Alter sparen, sichern wir damit die Finanzierung über eine längere Lebenszeit. Die Meisten profitieren nicht nur finanziell davon, sondern auch das ganze Rentensystem wird damit fairer.

 

Bei der Biodiversitätsinitiative schlagen zwei Herzen in der Brust. Ohne eine vitale Natur können wir Menschen nicht überleben und das sollte Priorität geniessen. In den Schutz der Biodiversität wird deshalb auch schon jährlich rund 600 Mio. Franken investiert und dabei auch ein Viertel der Landfläche als schützenswerte Naturräume und Ortsbilder geschützt. Diesen Schutz mit ungefähr zusätzlichen 400 Mio. Franken auszubauen, steht automatisch im Zielkonflikt mit unseren menschlichen Bedürfnissen. Auch führt es zu einem sehr starren Konstrukt, was keine Flexibilität mehr bieten würde. Bspw. dürften die geschützten Inventare dürften nicht mehr angetastet oder anderswo aufgeforstet werden, die geforderte und zu verdichtende Siedlungsentwicklung würde gebremst oder wichtige Infrastrukturen für unsere Weiterentwicklung (Energiewende, Wirtschaft, Wohnen, etc.) würden zusätzlich erschwert. Der Königsweg ist also einerseits die Biodiversität mehr zu schützen und dabei die menschliche Entwicklung kontrolliert zu erlauben. Deshalb entschied sich die Mitte Kloten für die Stimmfreigabe bei der Biodiversitätsinitiative.

 

Auch bei der Änderung des kantonalen Bildungsgesetzes gibt’s nachvollziehbare Pro- und Kontra-Meinungen, ob Ausbildungsbeiträge für vorläufig aufgenommene Ausländer/innen (Status F) neu vom Kanton übernommen und ohne 5-jährige Wartefrist genehmigt werden sollen. Faktisch geniessen diese Personen einen temporären Schutz von Leib und Leben in der Schweiz und können aktuell nicht mehr zurück in ihr Heimatland geführt werden. Die Praxis zeigt, dass diese Personengruppen hier bleiben, fünf Jahre warten und dann nur noch mit viel Effort integriert und verselbständigt werden können. Nur ein kleiner Teil davon ist schon vorher willig, fähig und erfüllt die Anforderungen, eine subventionierte Ausbildung zu beantragen, was das Risiko einer Sogwirkung oder Kostenexplosion schon mal aufs Minimum reduziert. Anderseits gibt’s doch genau einen unterschiedlichen Asyl-Status, welcher zwischen Rückführung und Integration unterscheidet, je Situation die Massnahmen regelt und es deshalb keine Gleichstellung bei Ausbildungsbeiträgen bräuchte. Die Mitte Kloten gewichtete das Votum «Hilfe zur Selbsthilfe» höher als «ungerechtfertigte Stipendien» und fasste damit die JA-Parole zum Bildungsgesetz.

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